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Zum (in Deutschland) leidigen Thema "Impressum": Der Webimpressum-Assistent hilft beim Erstellen eines Impressums gemäß Paragraph 6 Teledienstgesetz (TDG). Siehe dazu auch die Anmerkungen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann.
Was tun bei unerlaubter Veröffentlichung im Internet? gibt (rechtliche) Tipps, wie man gegen den Klau von Inhalten (Texten, Bildern, ...) von der eigenen Website vorgehen kann.
Drei Faustregeln zur aktuellen Rechtssprechung bei Domainnamen, die dem Namen einer Stadt entsprechen oder diesen enthalten.
Copyright basics for Web authors and users mit weiterführenden Links
Urteil: Ein Link auf "FTP-Explorer" verletzt keine Rechte des Inhabers der Marke "Explorer"
Christoph Schneegans fasst Sinn und Unsinn der Distanzierung von Links zusammen
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